Sonstige Nebenbestimmung
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Im Rahmen dieser Weiterbildungsbefugnis wird eine Weiterbildung in Teilzeit im beantragten Umfang von 32 Stunden pro Woche angeboten. Dementsprechend sind gemäß der in Vollzeit erteilten 12-monatigen Weiterbildungsbefugnis die aufgrund der Teilzeittätigkeit der Weiterbilderin noch fehlenden Weiterbildungszeiten zu komplettieren. Entsprechend verlängert sich die Weiterbildungszeit. Es ist sicherzustellen, dass diese Weiterbildung unter der persönlichen Leitung der Weiterbilderin an der benannten Weiterbildungsstätte erfolgt.
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