Begriffe
Einmalig vergebene Nummer zur Identifizierung der Weiterbildungsbefugnis durch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK).
Der maximale Zeitraum, der im Rahmen der Befugnis als Weiterbildungszeit anerkannt werden kann. Der Zeitraum kann ggf. durch Nebenbestimmungen eingeschränkt sein.
Der Umfang kann weitere Angaben enthalten:
- stationär: Weiterbildung im stationären Bereich
- ambulant: Weiterbildung im ambulanten Bereich
- stationär/ambulant: Weiterbildung im stationären und/ oder ambulanten Bereich
Bei Befugnissen, die nicht im vollen Umfang erteilt wurden, kann in bestimmten Fachgebieten (z.B.: Basisweiterbildung Chirurgie der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.04.2004) angegeben sein, ob gemäß Weiterbildungsordnung vorgeschriebene Weiterbildungszeiten (z.B. Intensivmedizin, Notfallaufnahme, etc.) in der Befugnis enthalten sind oder nicht.
Befugnisse, die im vollen Umfang erteilt wurden, schließen in der Regel die vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten ein, ohne diese gesondert auszuweisen.
Sollte dies im Einzelfall nicht zutreffen, ist entsprechendes unter den Nebenbestimmungen aufgeführt.
Zur Weiterbildung befugter Arzt.
Weiterbildungsstätten sind Klinken, Abteilungen, Medizinische Versorgungszentren, Praxen oder andere Institutionen, die von der Bayerischen Landesärztekammer als Weiterbildungsort zugelassen wurden und an denen laut jeweiliger Befugnis die Weiterbildung stattfinden darf.
Jeder Weiterbildungsbefugte wird innerhalb der Befugnis derjenigen/ denjenigen Weiterbildungsstätte/n zugeordnet, an der/denen er durch die Bayerische Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt wurde.
Von der Bayerischen Landesärztekammer können bezüglich der Weiterbildungsstätte weitere Angaben festgehalten sein:
- stationär: Weiterbildung im stationären Bereich
- ambulant: Weiterbildung im ambulanten Bereich
- stationär/ambulant: Weiterbildung im stationären und/ oder ambulanten Bereich
Befugnisse können mit Nebenbestimmungen erteilt sein. Die Bayerische Landesärztekammer unterscheidet zwischen Auflage, Kooperation, Rotation und Sonstige Nebenbestimmung.
Regelung zum Umgang mit inhaltlichen und/ oder strukturellen Einschränkungen innerhalb der Befugnis.
Weitere Regelungen zu dieser Befugnis.
Der Begriff "Hospitation" wurde durch "Kooperation" ersetzt.
In der Nebenbestimmung genannte Inhalte der Weiterbildung sind außerhalb der betreffenden Befugnis zu erwerben.
Hier sind in der Regel eine oder mehrere Befugnisse angegeben, im Rahmen derer die Kooperation abzuleisten ist. Details zu diesen Befugnissen können über die entsprechenden Links eingesehen werden.
In der Nebenbestimmung genannte Inhalte der Weiterbildung sind anderweitig in einem vorgegeben Zeitraum bei einem kooperierenden Weiterbildungsbefugten zu erwerben.
Hier sind in der Regel eine oder mehrere Befugnisse angegeben, im Rahmen derer die Rotation abzuleisten ist. Details zu diesen Befugnissen können über die entsprechenden Links eingesehen werden.
Hier werden die Inhalte der Weiterbildungsordnung dargestellt.