Facharzt
FA Psychiatrie und Psychotherapie
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 in der aktuell gültigen Fassung

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Befugnis­nummer B74283
Umfang 6 Monate
 
Psychiatrie im Rotationsjahr (im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie),  nicht enthalten
Gültig von 07.02.2026
Gültig bis 31.08.2027
Weiterbildungs­befugter
Prof. Dr. med. Timo Grimmer
WB-Stätten
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München
Klinik und Poliklinik für Neurologie
81675 München
Ismaninger Str. 22
(stationär)
     Prof. Dr. med. Timo Grimmer
Sonstige Neben­bestimmung Die Weiterbildungsbefugnis wurde für eine neu gegründete Tätigkeitsstätte, erstmalig als Weiterbildungsstätte beantragt, erteilt. Diese Entscheidung beruht ohne inhaltliche Prüfung alleinig auf den angegebenen vermittelbaren Kompetenzen. Eine abschließende Entscheidung der unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. med. Timo Grimmer tatsächlich vermittelbaren Kompetenzen kann erst nach Vorlage einer 12-monatigen Leistungsstatistik unter seiner Leitung beurteilt werden. Unabhängig davon hat der Weiterbilder sicherzustellen, dass er über die notwendigen Qualifikationen verfügt, um die Weiterbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Eine neue Statistik kann ab September 2026 eingereicht werden.
Inhalte
Die nach der Weiterbildungsordnung 2021 im Abschnitt B - Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen unter "Allgemeine Inhalte der Weiterbildung" geforderten Weiterbildungsinhalte können unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen bestätigt werden.
Folgende Inhalte der Weiterbildung können im Rahmen dieser erteilten Weiterbildungsbefugnis vollumfänglich (ja) bzw. nicht (nein) vermittelt werden:
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten
Vermittelbar
Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie
Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie
1. Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien Ja
2. Deeskalierende Maßnahmen im Vorrang zu Zwangsmaßnahmen Ja
3. Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung Ja
4. Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder Ja
5. Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung Ja
Psychiatrische Krankheitslehre und Diagnostik
6. Allgemeine und spezielle Psychopathologie Ja
7. Grundlagen der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen und Störungen unter Einbeziehung biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren Ja
8. Somatische, insbesondere neurobiologische, soziale und psychologische Grundlagen und Differentialdiagnostik sowie Verlauf psychischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Transitionsphasen Ja
9. Grundlagen der Psychotherapie in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren, insbesondere der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie, der systemischen Therapie sowie der Neuropsychologie Ja
10. Grundlagen der somatischen und psychotherapeutischen Behandlung in der forensischen Psychiatrie Ja
11. Psychodiagnostische Testverfahren, neuropsychologische und neurophysiologische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Ja
12. Psychiatrische und psychotherapeutische Anamnese- und Befunderhebung unter Einbeziehung familiärer, psychosozialer, altersspezifischer, epidemiologischer und transkultureller sowie kultur- und werteorientierter Gesichtspunkte einschließlich der Anwendung standardisierter Verfahren sowie Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen, davon Ja
13.
−
dokumentierte Erstuntersuchungen
Ja
14. Indikationsstellung und Befundinterpretation von elektrophysiologischen Methoden, z. B. Elektroenzephalographie Ja
15. Indikationsstellung und Befundinterpretation bildgebender Verfahren, z. B. kraniale Computertomographie, Kernspin- und Positronen-Emissions-Tomographie Ja
16. Lumbalpunktionen einschließlich der Interpretation von Liquordiagnostik Ja
17. Grundlagen der neuropsychiatrischen Differentialdiagnostik und der klinisch-neurologischen Diagnostik Ja
18. Psychiatrische und psychotherapeutische Konsiliar- und​/​oder Liaisondienste, davon Ja
19.
−
dokumentierte Fälle
Ja
20. Diagnostik von psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes Ja
Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen
21. Psychische Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter Ja
22. Technik der Behandlung durch Spezialtherapeuten, z. B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Sprach-, Bewegungs- und Kreativtherapeuten Ja
23. Angehörigenarbeit und trialogische Arbeit Ja
24. Spezielle Versorgungsformen, z. B. Home Treatment, Akutbehandlung im häuslichen Umfeld, Interventionen in den Bereichen Wohnen und Arbeit Ja
25. Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Minderung der Pflegebedürftigkeit, zur Sicherung der Geschäftsfähigkeit sowie Einleitung von Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege Ja
26. Psychiatrische und psychotherapeutische Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen mittels bio-psycho-sozialem Behandlungsansatz unter Berücksichtigung der Transitionsphasen, davon Ja
27.
−
dokumentierte Fälle
Ja
28. Therapie von Traumafolgestörungen mittels wissenschaftlich anerkannten Verfahren bei Patienten Nein
29. Grundlagen der Psychopharmakologie Ja
30. Somatische Therapieverfahren, z. B. Lichttherapie, Stimulationsverfahren, Schlafphasenverschiebung und Wachtherapie Ja
31. Grundlagen der psychosozialen Therapien Ja
32. Einleitung und Überwachung von ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen und kreativtherapeutischen Maßnahmen Nein
33. Mitbehandlung von Folgen psychischer Erkrankungen und Störungen auf somatische Funktionen sowie Behandlung von Folgen somatischer Erkrankungen auf psychische Funktionen Ja
34. Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen aufgrund von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität Ja
35. Psychopharmakotherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnung und Risiken des Arzneimittelgebrauchs unter Einbeziehung rechtlicher, ökonomischer und ethischer Fragen einschließlich der Besonderheiten der Pharmakologie im Alter Ja
36. Mitwirkung bei Elektrokonvulsionstherapie (EKT) und anderen Hirnstimulationsverfahren Nein
37. Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität, Polypharmazie und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes Ja
38. Grundlagen der Palliativmedizin Ja
39. Entspannungsverfahren, z. B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation, Hypnose Ja
40. Anwendung supportiver und psychoedukativer Methoden Ja
41. Psychiatrisch-psychotherapeutische Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung unter Berücksichtigung von Syndrom und Krankheitsstadium, der eingeschränkten kognitiven und affektiven Wahrnehmungsfähigkeit und Introspektionsfähigkeit des Patienten Ja
42. Psychotherapeutische evidenzbasierte Kurzinterventionen (Techniken), die aus den wissenschaftlichen anerkannten Therapieverfahren und -methoden hergeleitet sind, in Therapieeinheiten in vier Sitzungen á mindestens 20 Minuten Nein
43. Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere ENTWEDER im verhaltenstherapeutischen Verfahren ODER im psychodynamischen​/​tiefenpsychologischen Verfahren ODER im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) Nein
44.
−
Theorie- und Fallseminare in Stunden
Nein
45.
−
dokumentierte Fälle Einzelpsychotherapie (bei systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie) mit Patienten in der jeweiligen Grundorientierung unter Supervision, davon
Nein
46.
−
Kurzzeitpsychotherapien von 5 - 25 Stunden Therapiedauer
Nein
47.
−
Psychotherapien von mindestens 25 Stunden Therapiedauer
Nein
48.
−
Langzeittherapien von mindestens 45 Stunden Therapiedauer
Nein
49. Gruppenpsychotherapie in der gewählten Grundorientierung mit 3 bis 9 Teilnehmern unter Supervision in Stunden Nein
50. Koordination der sozialpsychiatrischen Behandlung Ja
51. Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen bei Menschen mit Behinderung und mit Intelligenzminderung Nein
Suchtmedizinische (Grund-)Versorgung
52. Entzugs- und Substitutionsbehandlung Ja
53. Krisenintervention und suchtmedizinische Notfälle Ja
54. Qualifizierte Entzugsbehandlung aller stoffgebundenen Süchte, insbesondere Alkohol, Medikamente, Nikotin und illegale Drogen Nein
55. Suchthilfesystem, z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen Ja
56. Anamneseerhebung bei Menschen mit substanzabhängigen und substanzunabhängigen Abhängigkeitserkrankungen einschließlich der Berücksichtigung der Motivationsentwicklung und des sozialen Umfeldes, davon Ja
57.
−
dokumentierte Fälle
Ja
58. Suchtmedizinische Behandlung und Beratung von Menschen mit krankhaftem stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Suchtverhalten mit Anwendung von somatotherapeutischen und psychotherapeutischen Verfahren einschließlich der motivierenden Gesprächsführung, davon Nein
59.
−
dokumentierte Fälle mit jeweils mindestens 5 Sitzungen
Nein
Prävention und Rehabilitation
60. Klassifikationsmodelle der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen, z. B. International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) Ja
61. Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bei psychischen Erkrankungen und Störungen einschließlich Suchterkrankungen, auch bei Ko- und Multimorbidität mit somatischen Krankheiten Ja
62. Primärprävention psychischer Störungen in Familien mit psychisch kranken Eltern Ja
63. Beratung, Koordination, Begleitung und Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen zur Teilhabe an allen Lebensbereichen einschließlich Suchterkrankungen Nein
64. Befunderstellung für Rehabilitationsanträge Nein
Notfälle
65. Krisenintervention bei Suizidalität, Intoxikation, Delir, maniformen Syndromen, katatonen Syndromen, akuten Angstzuständen, dissoziativen Syndromen und anderen Notfällen bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen Ja
Selbsterfahrung
66. Personale Kompetenzen und Beziehungskompetenzen Nein
67. Einzelselbsterfahrung und Gruppenselbsterfahrung ENTWEDER im verhaltenstherapeutischen Verfahren ODER im psychodynamischen​/​tiefenpsychologischen Verfahren ODER im Verfahren der systemischen Therapie in Stunden, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden, davon Nein
68.
−
Doppelstunden in einer kontinuierlichen Gruppe
Nein
69. Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden Nein

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