Sonstige Nebenbestimmung
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Die im Weiterbildungsgang zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie verbleibende Weiterbildungszeit von 24 Monaten kann nicht an einer Klinik für Forensische Psychiatrie abgeleistet werden.
Diese Weiterbildungsbefugnis gilt an den benannten Weiterbildungsstätten, jedoch ist sicherzustellen, dass die Weiterbildung insgesamt ganztägig und unter der persönlichen Leitung eines Weiterbilders erfolgt. Daher ist die Anwesenheit mindestens eines Weiterbilders zu gewährleisten.
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