Facharzt
FA Radiologie
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24.04.2004

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Befugnis­nummer B45039
Umfang 48 Monate
Gültig von 03.03.2018
Weiterbildungs­befugter
Prof. Dr. med. Axel Stäbler
Dr. med. Niclas Adelung
Dr. med. Susanne Hörr
Dr. med. Ulrike Szeimies
Dr. med. Alexander Schoening
WB-Stätten
Radiologische Praxis Tutzing im Benediktus Krankenhaus
82327 Tutzing
Bahnhofstr. 5
(ambulant)
     Dr. med. Niclas Adelung
     Dr. med. Alexander Schoening
Radiologie in München-Harlaching
81547 München
Grünwalder Str. 72
(ambulant)
     Prof. Dr. med. Axel Stäbler
     Dr. med. Susanne Hörr
     Dr. med. Ulrike Szeimies
Radiologie in München Großhadern
81377 München
Sauerbruchstr. 10
(ambulant)
     Prof. Dr. med. Axel Stäbler
Praxis Dr. Perlet
80333 München
Windenmacherstr. 2
(ambulant)
Auflage Innerhalb der Weiterbildungszeit von 48 Monaten müssen mindestens 24 Monate am Standort Tutzing abgeleistet werden. Am Standort Großhadern müssen mindestens 6 Monate, jedoch nicht mehr als 12 Monate abgeleistet werden. Am Standort Harlaching müssen mindestens 6 Monate, jedoch nicht mehr als 12 Monate abgeleistet werden. In den ausgelagerten Praxisräumen, die sich in der Praxis Dr. Perlet befinden, können höchstens 12 Monate abgeleistet werden. Insgesamt darf die Höchstdauer von 48 Monaten nicht überschritten werden.
Sonstige Neben­bestimmung Diese Weiterbildungsbefugnis gilt an den benannten Weiterbildungsstätten, jedoch ist sicherzustellen, dass die Weiterbildung insgesamt ganztägig und unter der persönlichen Leitung eines Weiterbilders erfolgt. Daher ist die Anwesenheit mindestens eines Weiterbilders zu gewährleisten. Als federführende Weiterbilder sind Herr Prof. Dr. med. Axel Stäbler und Herr Dr. med. Niclas Adelung benannt. Alle Weiterbilder sind an der Zeugniserstellung zu beteiligen, die Zeugnisunterzeichnung obliegt den federführenden Weiterbildern.

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