Sonstige Nebenbestimmung
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Es ist sicherzustellen, dass die Weiterbildung an der Weiterbildungsstätte insgesamt ganztägig und unter der persönlichen Leitung eines Weiterbilders erfolgt. Daher ist die Anwesenheit mindestens eines Weiterbilders zu gewährleisten.
Eine unter dieser Weiterbildungsbefugnis abgeleistete Weiterbildungszeit ist - außer im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie - in keinem derjenigen Gebiete, in denen im Weiterbildungsgang unter der Unterschrift „Weiterbildungszeit“ eine Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie vorgeschrieben ist, anrechenbar.
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