Sonstige Nebenbestimmung
|
Eine unter dieser Weiterbildungsbefugnis abgeleistete Weiterbildungszeit ist auf die im Weiterbildungsgang zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie auf die unter der Überschrift „Weiterbildungszeit“ unter der ersten Punktaufzählung vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie nicht anrechenbar.
|