Sonstige Nebenbestimmung
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Die Nebenbestimmung beinhaltet, dass die Weiterbildungszeit von 6 Monaten für Assistenten, die eine Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychiotherapie anstreben, nicht anrechenbar ist. In diesem Fall muss die Weiterbildung in einer eindeutig psychiatrisch ausgerichteten Weiterbildungsstätte abgeleistet werden.
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